LKW (Kat. C)
Motorwagen - ausgenommen jene der Kategorie D - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg; mit einem Motorwagen dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden
Mindestalter
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre
Erforderliche Führerausweise
Wer die praktische Führerprüfung der Kategorie C ablegen will, muss bereits den Führerausweis der Kategorie B besitzen.
Unterlagen
Folgende Unterlagen sind dem Strassenverkehrsamt einzureichen:
- Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises
- Ein aktuelles Passfoto in Farbe (Format 35 x 45 mm)
Verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung
Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie vom Strassenverkehrsamt eine Aufforderung zur verkehrsmedizinischen Eignungsuntersuchung sowie eine Adressliste unserer Vertrauensärzte zwecks Vereinbarung eines Untersuchungstermins. Die verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung ist kostenpflichtig.
Lernfahrausweis und Lernfahrten
Spricht aus medizinischer Sicht nichts gegen Ihre Bewerbung, erhalten Sie den Lernfahrauseis der Kategorie C per Post zugestellt. Die Gültigkeit des Lernfahrausweises beträgt 24 Monate. Lernfahrten dürfen nur mit einer Begleitperson unternommen weden, die das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren den Führerausweis der Kategorie C besitzt. Der Begleiter muss die Handbremse leicht erreichen und auch beim Tragen der Sicherheitsgurten wirksam betätigen können.
Zusatztheorieprüfung
Mit der Prüfung der Zusatztheorie stellt das Strassenverkehrsamt fest, ob Sie über die notwendigen zusätzlichen theoretischen Kenntnisse verfügen. Sie haben eine Zusatztheorieprüfung über 40 Fragen zu bestehen. Diese kann nur in einer der drei Landessprachen (D, F, I) abgelegt werden und erfolgt am Computer. Erst nach erfolgreichem Bestehen der Zusatztheorieprüfung kann ein definitiver Termin für die praktische Prüfung beim Strassenverkehrsamt gebucht werden.
Praktische Führerprüfung
Nach einer gründlichen Ausbildungs- und Vorbereitungszeit planen wir gemeinsam den Prüfungstermin beim Strassenverkehrsamt. Die Prüfungszeit dauert 90 Minuten. Die Prüfungsabnahme erfolgt durch das Mitfahren eines Experten.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Ausbildung mit der Zusatztheorieprüfung zu beginnen und anschliessend mit den praktischen Fahrstunden auf unseren modernen Fahrschul- Lastwagen fortzufahren.
Haben Sie Fragen?
055 460 33 33 / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Motorwagen (Kat. C1)
Motorwagen - ausgenommen jene der Kategorie D - mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg; mit einem Motorwagen dieser Unterkategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden
Mindestalter
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre
Erforderliche Führerausweise
Wer die praktische Führerprüfung der Kategorie C1 ablegen will, muss bereits den Führerausweis der Kategorie B bestitzen.
Unterlagen
Folgende Unterlagen sind dem Strassenverkehrsamt einzureichen:
- Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises
- Ein aktuelles Passfoto in Farbe (Format 35 x 45 mm)
Verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung
Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie vom Strassenverkehrsamt eine Aufforderung zur verkehrsmedizinischen Eignungsuntersuchung sowie eine Adressliste unserer Vertrauensärzte zwecks Vereinbarung eines Untersuchungstermins. Die verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung ist kostenpflichtig.
Lernfahrausweis und Lernfahrten
Spricht aus medizinischer Sicht nichts gegen Ihre Bewerbung, erhalten Sie den Lernfahrausweis der Kategorie C1 per Post zugestellt. Die Gültigkeit des Lernfahrausweises beträgt 24 Monate. Lernfahrten dürfen nur mit einer Begleitperson unternommen werden, die das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren den Führerausweis der Kategorie C1 besitzt. Der Begleiter muss die Handbremse leicht erreichen und auch beim Tragen der Sicherheitsgurten wirksam betätigen können.
Zusatztheorieprüfung
Mit der Prüfung der Zusatztheorie stellt das Strassenverkehrsamt fest, ob Sie über die notwendigen zusätzlichen theoretischen Kenntnisse verfügen. Sie haben eine Zusatztheorieprüfung über 30 Fragen zu bestehen. Die Prüfung ist bestanden, wenn Sie mindestens 27 Fragen richtig beanwortet haben. Diese kann nur in einer der drei Landessprachen (D, F, I) abgelegt werden und erfolgt am Computer. Erst nach erfolgreichem Bestehen der Zusatztheorieprüfung kann ein definitver Termin für die praktische Prüfung beim Strassenverkehrsamt gebucht werden.
Praktische Führerprüfung
Nach einer gründlichen Ausbildungs- und Vorbereitungszeit planen wir gemeinsam den Prüfungstermin beim Strassenverkehrsamt. Die Prüfungszeit dauert 90 Minuten. Die Prüfungsabnahme erfolgt durch das Mitfahren eines Experten.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Ausbildung mit der Zusatztheorieprüfung zu beginnen und anschliessend mit den praktischen Fahrstunden auf unserem Fahrschul-Wohnmobil zu beginnen.
Haben Sie Fragen?
055 460 33 33 / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Car (Kat. D)
Motorwagen zum Personentransort mit mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Motorwagen dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.
Rechtliche Grundlage
Weisungen betreffend die Mindestausbildung der Führerinnen und -Führer von Last- und Gesellschatswagen (ASTRA)
Mindestalter
Das Mindestalter beträgt 21 Jahre
Fahrpraxis / Mindestausbildung
Variante |
Mindest- fahrpraxis |
Ausbildung Berufskenntnisse |
Praktische Ausbildung |
mit Kat. C | 1 Jahr | nicht erforderlich | nicht erforderlich |
mit Kat. C | 3 Monate | 8 Lektionen | 24 Lektionen |
mit Kat. C | 2 Jahre Kat. B | 8 Lektionen | 24 Lektionen |
mit Kat. Boder C1 | 2 Jahre | 42 Lektionen | 52 Lektionen |
Unterlagen
Folgende Unterlagen sind dem Strassenverkehrsamt einzureichen:
- Gesuch um Erteilung eines Lernfahr-, bzw. Führerausweises
- ein aktuelles Passfoto in Farbe (Format 35 x 45 mm), sofern noch nicht im Besitz eines Führerausweises in Kreditkartenformat
- Anmeldebestätigung eines anerkannten Ausbilders und/oder Fahrpraxisnachweis(e) vom Arbeitgeber
Verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung
Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie vom Strassenverkehrsamt eine Aufforderung für eine verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung sowie eine Adressliste der Vertrauensärzte zwecks Vereinbarung eines Untersuchungstermins. Die verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung ist kostenpflichtig.
Beginn von Lernfahrten und Mindestausbildungen
Wer bereits im Besitz eines Führerausweises der Kategorie C ist, benötigt für die Lernfahrten keinen Lernfahrausweis. BewerberInnen, die lediglich den Führerausweis der Kategorie B besitzen, erhalten zwingend einen Lernfahrausweis.In beiden Fällen dürfen keine Lernfahrten gemacht werden, bevor das Gesuch vom Strassenverkehrsamt genehmigt wurde. Als Bestätigung der Genehmigung gilt die Zustellung des Lernfahrerausweises, bzw. die Anmeldeunterlagen für die Prügung der Zusatztheorie.
Zusatztheorieprüfung
Mit der Prüfung der Zusatztheorie stellt das Strassenverkehrsamt fest, ob Sie über die notwendigen zusätzlichen theoretischen Kenntnisse verfügen. Sie haben eine Zusatztheorieprüfung über 40 Fragen zu bestehen. Diese kann nur in einer der drei Landessprachen (D, F, I) abgelegt werden und erfolgt am Computer.
Erst nach erfolgreichem Bestehen der Zusatztheorieprüfung kann ein definitiver Termin für die praktische Prüfung beim Strassenverkehrsamt gebucht werden.
Begleitpersonen auf Lernfahrten
Auf Lernfahrten mit Fahrzeugen der Kategorie D dürfen keine Personen mitgeführt werden. Die Ausnahme bildet die berechtigte Begleitperson (muss seit mindestens 3 Jahren im Besitz der Kategorie D sein), bzw. der/die FahrlehrerIn, der kantonale Verkehrsexperte swie weitere FahrschülerInnen zu Ausbildungszwecken, welche den Führerausweis der Kategorie C oder den Lernfahrausweis der Kategorie D besitzen.
Praktische Führerprüfung
Erst nach erfolgreichem Bestehen der theoretischen Prüfung sowie der Eingang einer offiziellen Bestätigung der erfolgreich abgeschlossenen theoretischen und praktischen Mindestausbildung gemäss Tabelle kann ein definitiver Termin für die praktische Prüfung gebucht werden. Die praktische Prüfung dauert 120 Minuten. Die Prüfungsabnahme erfolgt durch das Mitfahren eines Experten.
Nach einer gründlichen Ausbildungs- und Vorbereitungszeit planen wir gemeinsam den Prüfungstermin beim Strassenverkehrsamt.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Ausbildung mit der Zusatztheorieprüfung zu beginnen und anschliessend mit den praktischen Fahrstunden auf einem modernen Fahrschul-Gesellschaftswagen fortzufahren.
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055 460 33 33 / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Kleinbus (Kat. D1)
Motorwagen zum Personentransort mit mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Motorwagen dieser Unterkategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 50 kg mitgeführt werden.
Mindestalter
Das Mindestalter beträgt 21 Jahre
Erforderliche Führerausweise
Wer die praktische Führerprüfung der Kategorie D1 ablegen will, muss bereits den Führerausweis der Kategorie B besitzen.
Unterlagen
Folgende Unterlagen sind dem Strassenverkehrsamt einzureichen:
- Gesuch um Erteilung eines Lernfahr-, bzw. Führerausweises
- ein aktuelles Passfoto in Farbe (Format 35 x 45 mm)
Verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung
Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie vom Strassenverkehrsamt eine Aufforderung für eine verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung sowie eine Adressliste der Vertrauensärzte zwecks Vereinbarung eines Untersuchungstermins. Die verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung ist kostenpflichtig.
Lernfahrausweis und Lernfahrten
Spricht aus medizinischer Sicht nichts gegen Ihre Bewerbung, erhalten Sie den Lernfahrausweis der Kategorie D1 per Post zugesellt. Die Gültigkeit des Lernfahrausweises beträgt 24 Monate. Auf Lernfahrten mit Fahrzeugen der Kategorie D1 dürfen keine Personen mitgeführt werden. Die Ausnahme bildet die berechtigte Belgeitperson (muss seit mindestens 3 Jahren im Besitz der Kategorie D1 sein und sie muss die Handbremse leicht erreichen und auch beim Tragen der Sicherheitsgurten wirksam betätigen können), bzw. der/die FahrerIn, der kantonale Verkehrsexperte sowie weitere FahrschülerInnen zu Ausbildungszwecken, welche den Lernfahrausweis der Kategorie D1 besitzen.
Zusatztheorieprüfung
Mit der Prüfung der Zusatztheorie stellt das Strassenverkehrsamt fest, ob Sie über die notwendigen zusätzlichen theoretischen Kenntnisse verfügen. Sie haben eine Zusatztheorieprüfung über 30 Fragen zu bestehen. Die Prüfung ist bestanden, wenn Sie mindestens 27 Fragen richtig beantwortet haben. Diese kann nur in einer der drei Landessprachen (D, F, I) abgelegt werden und erfolgt am Computer. Erst nach erfolgreichem Bestehen der Zusatztheorieprüfung kann ein definitiver Termin für die praktische Prüfung beim Strassenverkehrsamt gebucht werden.
Praktische Führerprüfung
Nach einer gründlichen Ausbildungs- und Vorbereitungszeit planen wir gemeinsam den Prüfungstermin beim Strassenverkehrsamt. Die Prüfungszeit dauert 90 Minuten. Die Prüfungsabnahme erfolgt duch das Mitfahren eines Experten.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Ausbildung mit der Zusatztheorieprüfung zu beginnen und anschliessend mit den praktischen Fahrstunden auf unserem Fahrschul-Wohnmobil fortzufahren.
Haben Sie Fragen?
055 460 33 33 / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Anhänger (Kat. CE)
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie C und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg.
Mindestalter
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre
Erforderliche Füherausweise
Wer die praktische Führerprüfung der Kategorie CE ablegen will, muss bereits den Führerausweis der Kategorie C besitzen.
Unterlagen
Folgende Unterlagen sind dem Strassenverkehrsamt einzureichen:
- Gesuch um Erteilung eines Lernfahr-, bzw. Führerausweises
- ein aktuelles Passfoto in Farbe (Format 35 x 45 mm), sofern noch nicht im Besitz eines Führerausweises im Kreditkartenformat
Lernfahrausweis und Lernfahrten
Spricht aus medizinischer Sicht nichts gegen Ihre Bewerbung, erhalten Sie den Lernfahrausweis der Kategorie CE per Post zugestellt. Die Gültigkeit des Lernfahrausweises beträgt 24 Monate. Eine Begleitperson ist nicht erforderlich. Es ist keine schriftliche Theorieprüfung beim Strassenverkehrsamt nötig.
Praktische Führerprüfung
Nach einer gründlichen Ausbildungs- und Vorbereitsungszeit planen wir gemeinsam den Prüfungstermin beim Strassenverkehrsamt. Die Prüfungszeit dauert 90 Minuen. Die Prüfungsabnahme erfolgt durch das Mitfahren eines Experten.
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